Förderung der Jugendarbeit
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Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de.Förderungsrichtlinien für die Jugendarbeit
Die nachfolgenden Förderungsrichtlinien sollen die Jugendarbeit der anerkannten Jugendverbände und -gruppen in der Stadt Löningen unterstützen. Die Förderung will dazu beitragen, dass junge Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten, ihre Interessen wahrnehmen und ihrer Verantwortung in Gesellschaft, Gemeinde und Staat gerecht werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch; sie kann im übrigen nur dann und solange erfolgen, wie entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bei der Gewährung von Zuschüssen wird eine angemessene Eigenleistung vorausgesetzt.
1. Förderung von Kinder- und Jugenderholung
Für Jugendfahrten und Jugendlager wird ein Zuschuss in Höhe von 3,07 € pro Übernachtung und Teilnehmer für die Teilnehmer bis 26 Jahre mit Wohnsitz in Löningen gewährt.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Dauer von mind. 3 Übernachtungen; Ausnahmen von dieser Reglung können im Einzelfall zugelassen werden. Gefördert wird eine Maßnahme für längstens 14 Übernachtungen. Bei jeweils 10 Teilnehmern wird für einen Betreuer ein Zuschuss gewährt.
Bei Jugendbegegnungen mit der Partnerstadt Wittenburg ist eine zusätzliche Einzelförderung möglich.
Der Antrag ist schriftlich im Anschluss an die Maßnahme beim Stadtjungendring Löningen zu stellen. Eine unterzeichnete Teilnehmerliste ist beizufügen. Der Antrag ist formlos zu stellen.
2. Förderung internationaler Jugendbegegnung
Zur Förderung internationaler Jugendbegegnung werden für Jugendgruppen folgende Zuschüsse gewährt:
- bei Fahrten ins Ausland 4,35 € pro Übernachtung und Teilnehmer mit Wohnsitz in Löningen für längstens 14 Übernachtungen sowie höchstens 40 Teilnehmer,
- bei Besuchen ausländischer Gruppen in Löningen 3,07 € pro Übernachtung und ausländischem Gast für längstens 14 Übernachtungen.
Bezuschusst werden Teilnehmer im Alter von 14 bis 26 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen ab 13 Jahren. Bei jeweils 10 Teilnehmern wird für einen Betreuer ein Zuschuss gewährt. Schulen erhalten den Zuschuss bei klassenübergreifenden Maßnahmen.
Förderungsvoraussetzung, mit Ausnahme der internationalen Jugendbegegnungen durch Schulen, sind der Nachweis einer Vorbereitungsveranstaltung, die Vorlage einer Einladung der gastgebenden Gruppe, eine unterzeichnete Teilnehmerliste, ein detaillierter Programmverlauf, ein Erfahrungsbericht sowie der Nachweis einer Nachbereitungsveranstaltung. Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Löningen zu stellen. Der Antrag ist formlos einzureichen.
Die internationale Jugendbegegnung soll auf Wechselseitigkeit ausgerichtet sein. Die Unterbringung soll nach Möglichkeit in Familien erfolgen. Sporadische Treffen erfüllen nicht die Kriterien einer internationalen Jugendbegegnung.
3. Förderung sonstiger Leistungen der Jugendarbeit
Es wird ein Aktionskostenzuschuss für höchstens 10 Aktivitäten in Höhe von max. 25,57 € je Aktion gewährt.
Der Zuschuss ist im Anschluss an die Aktion beim Stadtjugendring unter Vorlage der entsprechenden Kostenrechnung zu beantragen. Der Antrag ist formlos einzureichen. Der Zuschuss wird am Jahresende ausgezahlt. Der Stadtjungendring reduziert die Zuschusshöhe anteilsmäßig, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen.
Zuständig für die Umsetzung ist der Stadtjugendring Löningen.